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Rechtsantragstelle

Die Rechtsantragstelle bietet Ihnen direkte und praktische Hilfestellung, wenn Sie Anträge und Schriftsätze an das Gericht richten wollen. Sie können z.B. Klagen, Klageerwiderungen, einstweilige Verfügungen/Anordnungen und andere Erklärungen dort zu Protokoll geben. 

Eine kostenlose und umfangreiche rechtliche Beratung darf die Rechtsantragstelle Ihnen jedoch nicht geben. Für Rechtsberatungen sind nach dem Rechtsberatungsgesetz ausschließlich die Angehörigen der rechtsberatenden Berufe - insbesondere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte - zuständig. 

Es wird darauf hingewiesen, dass die Rechtsantragstelle weder Rechtsberatung, noch Schuldenregulierung betreiben darf. Rechtsberatende Tätigkeit ist allein zugelassenen Personen, wie z.B. Rechtsanwälten, Notaren gestattet, Schuldenregulierung den zugelassenen Schuldenberatungsstellen.

Sie werden nicht über die Erfolgsaussichten rechtlicher Schritte beraten. Dafür sind die Anwälte zuständig. Für ein Beratungsgespräch beim Anwalt kann allerdings eventuell Beratungshilfe in Anspruch genommen werden. Beratungshilfe kann sowohl beim Amtsgericht  als auch direkt beim Anwalt beantragt werden. 

Auch können hier keine außergerichtlichen, privatschriftlichen Erklärungen an eine Gegenseite verfasst werden.  

Wenn Sie einen Antrag oder eine Erklärung zu Protokoll geben wollen, müssen folgende Unterlagen - als Ausdruck - vorliegen:

  • einen gültigen Personalausweis oder einen gültigen Reisepass zusammen mit der Meldebestätigung, 
  • ein Anschreiben des Gerichts, aus dem sich das Aktenzeichen des Verfahrens und der Verfahrensgegenstand ergibt ggf. inklusive der Zustellungskuverts,
  • sofern vorhanden, nötige Beweismittel (z.B. Verträge, Quittungen, Bestätigungen von Zeugen oder Korrespondenz mit der Gegenseite) 
  • bei einstweiligen Anordnungen zusätzlich jede Dokumentation über den Sachverhalt (z.B. Kopie der Strafanzeige, Chatverläufe, ärztliches Attest)
  • Belege über die finanzielle Situation (z.B. Lohnbescheinigung, Sozialhilfebescheid, Kontoauszüge)

Können Sie Ihren Sachvortrag nicht mit geeigneten Beweismitteln belegen, bleibt noch die Möglichkeit Ihre Angaben - nach einer entsprechenden Belehrung - an EIdes statt zu versichern. 

Beachten Sie bitte die Sprechzeiten des Amtsgerichts Oschersleben.

Um sicher zu gehen, dass Ihr Anliegen noch in der Sprechzeit bearbeitet werden kann, erscheinen Sie bitte spätestens 30 Minuten vor Ende der Sprechzeit. Ggf. kann auch die telefonische Vereinbarung (03949/910-6)  eines Termins empfehlenswert sein.