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Binnenschiffsregister / Schiffsbauregister

 

Das Amtsgericht Magdeburg führt das Binnenschiffsregister sowie das Schiffsbauregister für die Länder Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Thüringen.

Nähere Informationen erhalten Sie dort.

          Eintragungen in das Binnenschiffsregister

          Merkblatt zur Neuanmeldung (Link)

          Antragsformular (Link)

          Merkblatt zur Eintragung einer Veränderung (Link)

          Antragsformular (Link)

          Einsicht in das Binnenschiffsregister/Schiffsbauregister

          Das Binnenschiffsregister ist öffentlich und für jedermann einsehbar.

          Das Schiffsbauregister darf nur eingesehen werden, wenn ein berechtigtes Interessen dargelegt

          wird.

          Registerauszüge

          Auszüge aus dem Binnenschiffsregister können bei der Geschäftsstelle telefonisch oder schriftlich

          beantragt werden. Ein beglaubigter Ausdruck kostet 20,00 €, ein einfacher unbeglaubigter Ausdruck

          kostet 10,00 €.

          Der Antrag auf Erteilung eines Auszuges aus dem Schiffsbauregister kann schriftlich (auch per

          Telefax) unter Angabe des berechtigten Interesses mit Unterschrift des Antragstellers und einer

          Kopie des Personalausweises gestellt werden. Ein beglaubigter Ausdruck kostet 20,00 €, ein

          einfacher unbeglaubiger Ausdruck kostet 10,00 €.